1. Was ist bei Vertragsschluss in Frankreich zu berücksichtigen?
Wenn das deutsche Unternehmen keine Niederlassungen in Frankreich hat, können deutsche Arbeitsvertragsmuster theoretisch an das französische Muster angepasst werden. Aus mehreren Gründen ist jedoch davon abzuraten.
- Die Unterschiede in Bezug auf obligatorische Vorschriften im französischen und deutschen Arbeitsrecht sind zahlreich.
Informieren Sie sich unter anderem über: Regelungen zur Arbeitszeit, Feier- und Urlaubstagen, Mindestlohn sowie der Vergütung von Überstunden. - Das französische Sprachschutzgesetz (Loi Toubon, 1994) verlangt nach einer französischen Version des Arbeitsvertrages.
- Anders als in Deutschland sind im französischen Recht fast alle Arbeitsverhältnisse einem Tarifvertrag unterworfen. Sie sollten sich genau informieren, welcher Tarifvertrag der Richtige ist.
Eine Adaption des deutschen Arbeitsvertrages an das französische Recht ist daher nur zu empfehlen und erspart mögliche Komplikationen.
Die Gründung einer Gesellschaft oder einer neuen Struktur ist für die Einstellung eines Mitarbeiters in Frankreich nicht erforderlich. Wenn keine steuerliche Betriebstätte (eine feste Geschäftsstelle oder Anlage, die der Unternehmenstätigkeit dient) in Frankreich gegründet werden soll, kann der Mitarbeiter auch ohne weiteres im Homeoffice arbeiten.